Lohnbuchhaltung

Wir nehmen Maß - für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter!

Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Das Gebiet der Lohn- und Gehaltsabrechnung erfordert umfangreiche Kenntnisse im Steuer- sowie Sozialversicherungsrecht. Auf Wunsch erledigen wir die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Beschäftigten.


Selbstverständlich übernehmen wir auch einen Großteil der Arbeit, wenn es um Betriebsprüfungen durch Sozialversicherungsträger sowie Lohnsteuer-Außenprüfungen geht.


Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten als Arbeitgeber, indem wir gemeinsam die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen klären sowie die optimale Gestaltung der monatlich wiederkehrenden Arbeiten festlegen.


Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen an Krankenkassen und Versicherungsträger
  • Meldungen an Berufsgenossenschaften
  • Sofortmeldungen im Rahmen der geänderten Regelungen zur Schwarzarbeitsbekämpfung für bestimmte Branchen
  • Ausstellen von Arbeits- und Entgeltbescheinigungen
  • Erstattungsanträge bei Krankheit und Schwangerschaft
  • Auskünfte zu Fragen der Lohnsteuer und zum Sozialversicherungsrecht


Mitwirkung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Seitdem die Sozialversicherungsprüfungen nicht mehr von den Krankenkassen, sondern von den Rentenversicherungsträgern durchgeführt werden, kommt es zu erheblich verschärften Prüfungen. Auch hier sind es manchmal kleine Ursachen und Fehler, die den Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Deswegen ist es wichtig, schon im Vorfeld diese Fehler zu vermeiden. Ist dagegen das "Kind schon in den Brunnen gefallen", kommt es darauf an, die Nachzahlung für den Arbeitgeber so gering wie möglich zu halten. Neben Sozialversicherungsprüfungen begleiten wir Sie ebenso bei Lohnsteuer-, Berufsgenossenschafts- und ähnliche Prüfungen.

Einweisung und Unterstützung Ihrer Mitarbeiter bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Führen Sie ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen in eigener Verantwortung in Ihrem Unternehmen durch, ist auch hier eine begleitende Beratung durch den Steuerberater unverzichtbar, um die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen zu berücksichtigen. Gerade in diesem Bereich ist die Gefahr hoch, bei der nächsten Prüfung einer erheblichen Nachforderung gegenüber zu stehen.