Der Weg in die eigenen vier Wände
Der Erwerb eines Eigenheims stellt für die meisten die größte Investition im Leben dar. Gerade deswegen gilt es, folgenschwere Fehlentscheidungen zu vermeiden und ein Finanzierungsvorhaben fundiert zu planen: angefangen bei der Auswahl eines günstigen Anschaffungsdarlehens über eine langfristige Liquiditätsplanung, die finanzielle Umsetzung von notwendigen Renovierungsarbeiten bis hin zu eventuellen steuerlichen Aspekten hinsichtlich eines zukünftigen Arbeitszimmers. Wo Sie uns brauchen, helfen wir Ihnen.
Eigenheimzulage war gestern. Aber haben Sie auch an die Ausschöpfung der neuen steuerlichen Förderungen des „Wohn-Riester“ gedacht?
Sparen Sie Steuern: werden Sie Vermieter!
Immobilien gelten nach wie vor als wertbeständiges Vermögen für die Altersabsicherung. Die Anschaffung eines Mietobjektes bindet Ihr Kapital langfristig in einer vergleichsweise nur geringen Wertschwankungen unterliegenden Anlage und stellt sich dabei in der Finanzierungsphase zumeist als Steuersparmodell heraus.
Bedingt durch Abschreibungen und Schuldzinsen erzielen Sie häufig steuerliche Verluste, durch die sich das Finanzamt am Erwerb Ihres Objektes beteiligt. Wie viel Sie letzten Endes tatsächlich in die Anschaffung der Immobilie investieren müssen, ermitteln wir Ihnen gerne anhand Ihrer individuellen steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Veräußerung von Immobilien
Bevor Sie eine nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie veräußern, sollte zur Vermeidung von Steuerschäden immer zunächst fachlicher Rat eingeholt werden. Nicht selten werden durch unbedachte Veräußerungen von Immobilien steuerliche Tatbestände realisiert, die zu erheblichen Steuerzahlungen führen können.
Veräußern Sie sogar mehrere Objekte innerhalb einer bestimmten Zeit, besteht die Möglichkeit, dass Sie einen so genannten „gewerblichen Grundstückshandel“ betreiben. Die Folge: Ihre Veräußerungsgewinne unterliegen in voller Höhe der Gewerbesteuer!
Sprechen Sie uns bei Fragen gerne vorher an, damit Sie keine ungewollten Steuereffekte auslösen.
Betriebskostenabrechnungen
Für Ihre Vermietungsobjekte erstellen wir gerne die Betriebskostenabrechnungen und berücksichtigen dabei jeweils die geltende Rechtslage zur Umlagefähigkeit.